Allgemeine Geschäftsbedingungen
POKE eSports e.U.
§ 1 Allgemeines
1.POKE eSports gewährt dem Mitglied, gegen das vereinbarte Entgelt, die Leistungen und Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.
2.Jeder Nutzer, sowie jedes Mitglied der POKE-Gemeinschaft unterliegt den "Community-
Richtlinien". Die Community-Richtlinien dienen zum Schutz der Community und beinhalten
Regeln, an welche sich alle für ein gutes Miteinander halten müssen.
§ 2 Laufzeit/Kündigung
1.Wird die Mitgliedschaft von keiner der Parteien unter der Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat. Es besteht eine "3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende" Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung ausgesprochen wird, drei volle Monate verstreichen müssen, bis die Mitgliedschaft endet. Dabei endet die Mitgliedschaft immer am letzten Tag des entsprechenden Monats.
2.Die Kündigung hat durch schriftliche Erklärung zu erfolgen.
3.Kann das Mitglied die Leistungen des POKE eSports e.U. aus fachärztlichen Attest
nachgewiesenen medizinischen Gründen dauerhaft nicht mehr in Anspruch nehmen, ist das Mitglied berechtigt, die Mitgliedschaft auch zum Monatsende ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Alternativ kann die Mitgliedschaft bei gegenseitiger Leistungsfreiheit bis zur Wiederherstellung der Gesundheit ruhend gestellt werden. Dies gilt für Erkrankungen ab einem Monat.
4.POKE eSports e.U. behält sich vor "Sondertarife" (Ermässigte-Mitgliedschaften) auf
"Normaltarif" umzustellen, wenn der Grund für den "Sondertarif" nicht mehr gegeben ist.
§ 3 Beiträge
1.Der Monatsbeitrag ist fällig und zahlbar im Voraus, spätestens zum 05. eines jeden Monats,
jeweils laut Vertragsabsprache. Das Mitglied ermächtigt das Unternehmen POKE eSports e.U., die
fälligen Zahlungen per Lastschrift bzw. SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Die Kosten einer
etwaigen Rückbuchung bei fehlender Deckung und/oder Widderug des Einzuges sind dem POKE
eSports e.U. zu erstatten.
§ 4 Zahlungsverzug
1.Kommt das Mitglied in Verzug mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsbeiträgen ist POKE
eSports e.U. berechtigt, dass Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu
kündigen und Schadenersatz in Höhe der für die Dauer der restlichen Vertragslaufzeit zu
entrichtenden Beiträge zu verlangen, abzgl. eines pauschalen Verzinsungsfaktors in Höhe von 5%
dieser Summe, es sei denn das Mitglied kann nachweisen, dass der dem POKE eSports e.U. durch
die Kündigung entstandene Schaden (entstandene Unkosten und entgangener Gewinn) wesentlich
niedriger ist. Daneben bleiben die gesetzlichen Bestimmungen des § 314 BGB unberührt.
§ 5 Sonstiges
1.Änderung des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind dem POKE eSports e.U. unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.
2.Die Rechte des Mitglieds sind nicht übertragbar.
3.Eine Haftung des POKE eSports e.U. für den Verlust von Sachen, Wertgegenstände und Geld wird
ausgeschlossen. Ein Beispiel kann hierfür sein: Die Nintendo Switch Konsole ist kaputt. 4.Mündliche Abreden zu dem Vertrag wurden nicht getroffen. Von diesem Vertrag abweichende
Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
5.Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein sollte, hat diese keinen
Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile